Barrierefreiheit

Information für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen

Nach § 14 Abs.1 Nr.2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet, für die  Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Nachfolgend stellen wir Ihnen diese Informationen bereit.

Anlage Verbraucherinfo Finanzporfolioverwaltung – BFSG – 2025 09 29

Anlage Verbraucherinfo Vermittlung – BFSG – 2025 09 29