Information für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen
Nach § 14 Abs.1 Nr.2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet, für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Nachfolgend stellen wir Ihnen diese Informationen bereit.
Anlage Verbraucherinfo Finanzporfolioverwaltung – BFSG – 2025 09 29